Versteckter Alkohol in Lebensmitteln
16. May 2011Man kann ihn in den meisten Fällen nicht schmecken, oft nicht einmal riechen und doch steckt er in vielen Lebensmitteln, in denen wir es vielleicht gar nicht vermuten: Alkohol.
In Deutschland ist Alkohol erst ab einer Menge von 1,2 vol. % kennzeichnungspflichtig, alles was unter diesem Wert liegt, muss nicht auf der Verpackung angegeben werden. Bei lose verkauften Produkten wie zum Beispiel Kuchen beim Bäcker muss Alkohol gar nicht ausgewiesen sein. Hier lohnt es sich direkt nachzufragen. Gerne werden auch Bezeichnungen wie „Ethanol“ oder „Weinbrandessig“ in der Zutatenliste verwendet. Zwar sind diese geringen Mengen von Alkohol für den Körper nicht schädlich, jedoch sollten beispielsweise Kinder nicht bereits in jungen Jahren an den Geschmack von Alkohol gewöhnt werden. Daher ist es umso bedenklicher, dass sogar einige Produkte für Kinder, wie Kuchenschnitten oder Pausensnacks Alkohol enthalten. Eine Untersuchung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit hat ergeben, dass nur 2 von 19 getesteten Süßwaren keinen Alkohol enthalten haben.
Auch für alkoholkranke Menschen, die „trocken“ sind, können diese Lebensmittel bedenklich sein, da allein der Geschmack von Alkohol die Gefahr eines Rückfalls steigen lässt. Bei barcoo wird Euch ab sofort ein entsprechender Hinweis angezeigt, wenn das von Euch gescannte Produkt „versteckten“ Alkohol enthalten könnte.







