Miniguide - Pfandguide
Pfand

Wer kennt das nicht, man ist im Supermarkt und will Getränke kaufen, allerdings weiß man nie genau auf welche Verpackungen man Pfand bezahlen muss und welche Verpackung man wo wieder zurückgeben kann. Dieser Miniguide soll Dir einen kleinen Einblick in die „Welt des Einwegpfand“ gewähren:

Als Einwegpfand oder auch Dosenpfand bezeichnet man ein Pfand auf Einwegverpackungen, wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen oder auch Einweg-PET-Flaschen. Diese Pfandpflicht auf Einwegverpackungen gilt in Deutschland seit dem 01.01.2003.

In der Verpackungsverordnung wird sehr detailliert geregelt, welcher Getränkeinhalt in welchen Verpackungen die Pfandpflicht in Deutschland auslöst.

 
Betroffene Getränke und Verpackungen

Zu den Inhalten einer Verpackung, die diese pfandpflichtig machen gehören:

Bier/Biermischgetränke

  • Bier
  • Mischungen von Bier mit Cola oder Limonade
  • Alkoholfreies Bier
  • Bier mit Sirup (beispielsweise Berliner Weiße)
  • Bier mit anderen alkoholischen Getränken (z.B. Wodka)
  • Aromatisiertes Bier (z.B. mit Tequila-Aroma)

Wasser

  • Mineralwasser mit oder ohne Kohlensäure
  • Quellwasser
  • Heilwasser
  • Tafelwasser (auch mit Zusätzen wie Aroma oder Koffein)

Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure

  • Cola
  • Limonade
  • Fruchtsaftgetränke
  • Energydrinks
  • Eistee oder Kaffeegetränke (wenn sie dafür bestimmt sind kalt verzehrt zu werden)
  • Bittergetränke

Nicht von der Pfandpflicht betroffen sind Verpackungen die ein Füllvermögen von unter 0,1 L bzw. über 3,0 L aufweisen. Ebenso muss kein Pfand auf ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Blockpackungen, Getränke-Schlauchbeutel-Verpackungen, Folien-Standbeutel oder Mehrwegverpackungen gezahlt werden.

 
Wie viel Pfand muss ich eigentlich worauf zahlen?

Das Pfand auf Mehrwegflaschen beträgt 8 Cent für Bier und 15 Cent für Mineralwasser und Fruchtsaft. Für Einwegverpackungen müssen grundsätzlich 25 Cent Pfand bezahlt werden.

 
Marktanteil Mehrweg/Einweg

In Deutschland werden ca. 90 % des Bieres, 26 % der Fruchtsaftgetränke und 31 % des Mineralwassers in Glas- oder PET-Mehrwegflaschen verkauft.

 
Rücknahmepflicht

Seit dem 01.01.2006 sind Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von über 200 m² (also kleine Kioske sind davon z.B. ausgenommen) zur Rücknahme von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Das heißt die Rücknahmepflicht ist unabhängig davon ob die Verpackungen von dem Händler oder einem Wettbewerber verkauft wurden. So muss also ein Händler der nur PET-Flaschen anbietet keine Dosen oder Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von Größe, Form oder Marke.

Es gilt jedoch keine Rücknahmeverpflichtung für Mehrweggetränkeverpackungen und Getränkekästen von Händlern die freiwillig am Mehrwegpfandsystem teilnehmen.

Quellen:
Wikipedia (Update: 13.09.2011)
DPG-Pfandsystem (Update: 13.09.2011)
Mehrweg (Update: 13.09.2011)
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